Redispatch 2.0

Paradigmenwechsel durch NABEG 2.0

Die EEG informiert Sie schon JETZT über die künftig anstehenden Änderungen durch die NABEG 2.0 und macht darauf aufmerksam proaktiv zu reagieren.

„Umsetzung müssen bis spätestens zum 01. Oktober 2021 stattgefunden haben!“

Stellen Sie sich rechtzeitig Ihrer künftigen Verantwortung durch die Änderung ab dem 01. Oktober 2021 welche auf den gesetzlichen Vorgaben der NABEG 2.0 (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) beruhen. Ziel ist es an dieser Stelle mit der Umsetzung von Redispatch 2.0, eine Branchenlösung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß der NABEG 2.0 zu erarbeiten und umzusetzen. Dies gilt für alle Betreiber von Verteilnetzen.

„Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht vor, dass alle Betreiber von Verteilnetzen die neue Verordnung bis zum 01.Oktober 2021 in Deutschland umgesetzt haben müssen!“

Dies bedeutet, laut §§ 13, 13a, 14 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), dass die Regelungen zum Einspeisemanagement von EE- und KWK-Anlagen in EEG und KWKG zum 01. Oktober aufgehoben werden und ein einheitliches Redispatchregime (auch Redispatch 2.0 oder RD 2.0) neu eingeführt wird.

Die EEG hilft Ihnen proaktiv bei der Umsetzung der Anforderungen von Redispatch 2.0, um zukünftig Netzengpässe über alle Netzebenen hinweg unter Einbezug aller wesentlichen Energie-Anlagen effizient zu beheben und hierzu einheitliche Prozesse in der Branche darzustellen. Es werden u.a. folgende unternehmensindividuelle Anpassungen für Sie dargestellt, wie z.B. Netzzustandanalyse, Maßnahmendimensionierung, Umsetzung der Redispatch-Abrufe, Bilanzierung und Abrechnung und die Informationsverpflichtungen der Netzbetreiber gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen und den Anlagenbetreibern.

Die neuen Regelungen des sogenannten Vorgängers „Redispatch“ im Rahmen der NABEG 2.0 soll dazu führen, dass auch bisher nicht involvierte Anlagen abgerechnet werden müssen. Folglich soll der Bilanzausgleich zwischen den Netzbetreibern, Bilanzkreisverantwortlichen und Anlagenbetreibern, neben der Ermittlung des notwendigen Datenbedarfs, identifiziert und spezifiziert werden. Die neuen Regelungen sowie die damit verbundenen Prozesse beruhen auf Plandaten sowie Prognosen und bringen insbesondere für die Netzbetreiber, aber auch für Erzeuger und Direktvermarkter neue Aufgaben mit sich, die der intensiven Vorbereitung bedürfen.

Profitieren Sie von dem Know-How der EEG und nutzen Sie die Chance das anstehende Projekt „Redispatch 2.0“ mit der EEG erfolgreich umzusetzen. Wir bieten Ihnen mit starken Partnern an unserer Seite einen Lösungsansatz das Projekt erfolgreich bis 01.Oktober 2021 zu realisieren.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit hier oder telefonisch. Wir beraten Sie gern.